Am 21. Mai hat das Volk die Energiestrategie 2050 mit deutlichem Mehr angenommen. Der VBSA steht auf der Seite der Gewinner! Das neue Energiegesetz bringt wichtige Neuigkeiten.

Der Status der Abwärme aus KVA wird stark verbessert. Die Kantone müssen Vorschriften erlassen über den maximal zulässigen Anteil an nicht erneuerbarer Energie zur Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser. Bei dieser Berechnung gilt Abwärme aus KVA als erneuerbar (Art. 45 Abs. 3 EnG).

Link zum neuen Energiegesetz